Am Wochenende fanden die hochkarätig besetzten 4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung statt. Eingeladen dazu hatte die Humanistische Union und die Friedrich Naumann Stiftung.
Der Saal im dritten Stockwerk der Urania war erstaunlich gut gefüllt, das habe ich bei diesem Thema kaum erwartet. Allerdings habe ich allein durch meine Anwesenheit den Altersdurchschnitt gedrückt – und ich bin keine 20 mehr. Ich hatte den Eindruck, dass im Publikum zumeist mindestens ebenso gut mit der Materie Vertraute saßen wie auf dem Podium. Erkannt habe ich Mitglieder des
HVD, Vertreter des
IBKA in Berlin, einige
GBS-Mitglieder und – wie sich bei den Diskussionen herausstellte, als sich die Fragenden vorstellten – viele Juristen.
Und genau das war mein Problem: man sprach „juristisch“. Selbst ich, der ich beruflich mit diversen Gesetzestexten des Verwaltungsrechtes umgehen muss, hatte oft Schwierigkeiten, den Ausführungen der Dozenten zu folgen. Ich möchte mir nicht vorstellen müssen, wie es Zuhörern erging, die diese Vorbildung nicht haben.
Mit Ausnahme eines Redners, Carsten Frerk, bewegten sich die Vorträge auf einen sprachlichen Niveau, das mehr versteckte als offenlegte. So blieb vor allem ein Eindruck: Kaum etwas, das als pro oder contra in den einzelnen Diskussionsrunden vorgetragen wurde, kam beim Gegenüber an. Es ist, als lebten die Vortragenden in verschiedenen Welten. Kaum gab es Entgegnungen auf den Vortrag des „Gegners“. Zu fest sind die Positionen, die vertreten werden. Insofern kann man die den Vorträgen folgenden Gespräche kaum Diskussion, sondern eher „Abgeben eines Statements“ nennen.
Was sogar mir aufgefallen ist: die Vortragenden, die den status quo verteidigten, waren alles Professoren. Die, die Positionen der Säkularisierung vertraten, waren immer „nur“ Doktoren und nicht in der Lehre tätig. Wer da eine Auswahl seitens der Veranstalter sieht, wird wohl nicht irren.
Doch nun ein paar Sätze zum Inhalt der Vorträge:


Im ersten Gespräch „
Kirchsteuer – Staatliche Einziehung?“ verteidigte Professor Dr. Korioth die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat, Dr. Wasmuth sprach sich dagegen aus. Ersterer zog sich in seiner Verteidigung vor allem darauf zurück, dass es sich bei der Kirchensteuer zwar um keine staatliche Steuer handelt, nichtsdestotrotz um eine Steuer, die der Staat Kraft seiner hoheitlichen Rechte einziehen darf. Zumal die Amtskirchen dem Staat für dessen Verwaltungstätigkeit eine Gebühr entrichtet (2 – 4% der eingezogenen Steuer). Es entzieht sich meinem Verständnis jedoch völlig, wenn Prof. Dr. Korioth zur Begründung seiner Auffassung damit argumentiert, dass ja zum einen alle Weltanschauungsgemeinschaften eine der Kirchensteuer entsprechende Einnahme über den Staat einfordern könnten und zum anderen aber keine Weltanschauungsgemeinschaft gezwungen wäre, dies zu tun. Wie das eine Erklärung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sein soll, habe ich jedoch nicht verstanden. Denn es gibt definitiv Gemeinschaften, die dieses Verfahren zur Einziehung von Mitgliedsbeiträgen nicht nutzen wollen (oder können), und genau dadurch gegenüber den beiden Amtskirchen diskriminiert werden.
Dr. Wasmuth legte den Schwerpunkt seines Referats vor allem auf datenschutzrelevante Fragen. So hält er die Angabe der Religionszugehörigkeit gegenüber dem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt für bedenklich, da die grundgesetzliche verankerte Religionsfreiheit auch bedeutet, diese Freiheit ohne Mitteilung an Dritte ausüben zu können. Selbst wenn der Staat sich selbst das Recht vorbehält, über die religiöse Ausrichtung seiner Bürger Auskunft zu erlangen, so steht das in keinem Falle einem Arbeitgeber zu. Ein letztens Argument, das ich persönlich für das wichtigste halte, brachte Dr. Wasmuth eher am Rande an: Steuern sind per Definition Geldleistungen, die der Staat seinen Bürgern auferlegt, um die finanzielle Möglichkeit zu haben, der Allgemeinheit Leistungen zur Verfügung stellen zu können. (Vgl.
Wikipedia) Es ist jedoch unbestritten, dass eine Kirchensteuer nicht der Allgemeinheit, sondern nur den Mitgliedern einer in diesem Sinne privilegierten Minderheit zu Gute kommen.


Die zweite Gesprächsrunde trug den Titel „
Staatsleistungen: Ewige Rente?“. Kontrahenten waren hier Professor Dr. Heinrich de Wall und Dr. Carsten Frerk.
Prof. de Wall vertrat die Meinung, dass die Staatsleistungen an die Kirchen schon allein deshalb rechtmäßig sein müssen, weil sonst das Vertrauen zwischen Staat und Kirche(n) gestört wäre. Er hält die Staatsleistungen mitnichten für eine ewige Rente, da auch andere als die christlichen Religionsgemeinschaften (er sprach tatsächlich nur von Religionsgruppen, nicht von weltanschaulichen!) diese bei Vorliegen vergleichbarer Gründe erhalten könnten.
Mir ist mangels historischen Wissens der größte Irrtum an dieser Argumentation noch nicht einmal aufgefallen: dass nämlich die Ursachen der Staatsleistungen aus einer Zeit herrühren, da etliche andere religiöse oder weltanschauliche Gruppen noch nicht existierten bzw. in unserem Kulturkreis nicht bedeutsam waren.
Anders Dr. Frerk, der sehr wohl die historischen Ursachen und Begründungen kannte und diese Stück für Stück ad absurdum führte. Es war dies der erfrischendste Beitrag des Tages. Ich wünschte mir, dass dieser Redebeitrag beim hpd (FOWID?) in voller Länge dokumentiert wird. In wenigen Worten, knapp und präzise und ohne fachchinesisches Versteckspiel zeigte Dr. Frerk auf, das all die Argumente, die die Befürworter der Staatsleistungen hervorbringen, schon allein deshalb irrelevant sind, da die Grundlagen, sowohl die historischen als auch die juristischen, fehlerhaft sind. Es kann keine Ausgleichszahlungen für die Enteignung von z.B. Grund und Boden geben, wenn der, der diese Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen will, nicht der Eigentümer eben dieses Grund und Bodens war. Damit erübrigen sich jegliche ausufernde Diskussion über das Für und Wider der Ausgleichszahlungen, da es keine Grundlage für einen Ausgleich gibt. Es war Prof. Dr. de Wall deutlich anzusehen, dass er mit diesen unverbrämt unjuristischen Aussagen deutliche Probleme hatte. An einem Punkt der Diskussion, an dem deutlich gesprochen wird, versagen jegliche juristischen und diplomatischen Spitzfindigkeiten. Und so mussten Prof. Dr. de Wall‘s Bemühungen, sich wieder auf sein gewohntes Feld zurückzuziehen, erfolglos bleiben.
Die Mittagspause befreite den sichtbar überforderten Referenten vor weiteren Fragen und Antwortversuchen.


Im dritten und letzten Teil der Veranstaltung trafen Prof. Dr. Ehlers und Dr. Czermak aufeinander. Thema war „
Kirchenverträge: undemokratische Vorzugbehandlung?“ Dabei ging der Münsteraner Prof. Dr. Ehlers sehr vorsichtig zu Werke und erklärte eigentlich nur, dass es rechtlich einwandfrei sei, dass die Amtskirchen als Träger öffentlichen Rechts bindende
Verträge mit dem Staat bzw. den Ländern eingehen können. Dies ist vermutlich auch unbestritten. Allerdings ist für mich nicht umstritten, ob als Begründung für dieses Recht der Kirchen herhalten kann, dass jene „sinnstiftend“ sind. Ich denke, da gehen des Professors Meinung (die die politische Meinung unter anderem auch der SPD ist!) und meine weit auseinander. Dr. Gerhard Czermak, Mitglied der GBS und Verwaltungsrichter, stellte vor allem darauf ab, dass es nicht um die Rechtmäßigkeit der Verträge gehe, sondern um deren Inhalte. Er wies darauf hin, dass selbst ein Bundesland wie Brandenburg, in dem es knapp 3% Katholiken gäbe, einen Staatsvertrag mit der Katholischen Kirche abgeschlossen habe. Er kritisierte dabei vor allem, dass dieser Vertrag zwischen der Kirche einerseits und dem Kultusministerium andererseits verhandelt und unterzeichnet wurde. Die Abgeordneten des Landtages – also die Vertreter des Volkes - haben keinerlei Mitspracherecht, was den Inhalt des Vertrages anbelangt, sondern können nur für oder gegen diesen stimmen. Das entsprechende Gesetz beinhaltet
nur zwei Paragrafen. Immerhin – so Dr. Czermak – war Brandenburg das erste Bundesland, in dessen Landtag es zumindest zu einer inhaltlichen Diskussion zum Vertrag kam; wenn auch ohne Ergebnis.
Angemerkt wurde sowohl von Dr. Czermak als auch wiederholt aus dem Publikum, dass diese Art Staatsverträge keine Rücktrittsklausel beinhalten und dass der Abschluss eines solchen Staatsvertrages schon deshalb obsolet ist, da er immer weniger Menschen einschließt und eine große Bevölkerungsgruppe – nämlich die der Nichtkonfessionellen – ausschließt.
Spätestens als der Bundestagsabgeordnete der FDP,
Pascal Kober, ein Resumée des Tages fassen sollte und den Vertretern der Säkularisierung blanken Neid, nicht auch die Privilegien der Kirche genießen zu dürfen, unterstellte, war mir klar, dass dieses 4. Berliner Gespräch nichts bewirkt hat. Nicht einmal ein Nachdenken.
Nic
RT @_NBH: Neu im Blog: Samstags in der Urania http://bit.ly/4Z8Bx8 #berlin #kirche #Recht #religionen #staat
Aufgenommen: Jan 24, 17:18
Beim hpd ist heute ein Bericht über die auch hier im Blog angekündigte Veranstaltung “Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz” erschienen. Da ich dort bereits sehr ausführlich über die “4. Berliner Gespräche über das Verhältni...
Aufgenommen: Jan 25, 13:19
Wegen eines freundlichen Hinweises möchte ich hinweisen... Am Mittwoch, dem 27.1.2010 wird es in der Stadt, die mich vor allem an verschwurbelte Wagner-Musik denken lässt - nämlich in Bayreuth - die "Dritte Bayreuther Debatte - Leben wir ohne Religion(
Aufgenommen: Jan 25, 19:19