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Lage im Iran
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran P7_TA-PROV(2010)0016 B7-0078 , 0079 , 0080 , 0081 , 0082 , 0084 und 0086/2010
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 5. Februar 2010 zu den drohenden Hinrichtungen in Iran
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der USA vom 8. Februar 2010, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, ihre Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte einzuhalten,
– unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche verurteilt hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10./11. Dezember 2009 zu Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Bahai in Iran,
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1835 (2008) des UN-Sicherheitsrats,
– in Kenntnis der Entschließung des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 27. November 2009 über die Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats in der Islamischen Republik Iran,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,
– in Kenntnis der Erklärung des iranischen Geheimdienst-Ministeriums vom 5. Januar 2010, mit der alle Kontakte zwischen iranischen Bürgern und 60 nichtstaatlichen Organisationen sowie zahlreichen internationalen Medien, die in Farsi senden, als "illegal" eingestuft werden,
– unter Hinweis darauf, dass die für den Zeitraum vom 8. bis 11. Januar 2010 vorgesehene Reise der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran nach Teheran von den iranischen Behörden "vertagt" wurde,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
Demokratie und Menschenrechte
A. in der Erwägung, dass sich die politische Lage in Iran ständig verschlechtert, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die iranische Regierung beabsichtigt, auf die nationalen und internationalen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Wahlen von Juni 2009 zu reagieren, und dass die Anzeichen für einen massiven Wahlbetrug eine große Protestbewegung (die sogenannte "Grüne Bewegung") mit über die letzten Monate anhaltenden Massendemonstrationen nach sich gezogen haben,
B. in der Erwägung, dass die politische Entwicklung in Iran nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von Juni 2009 gezeigt hat, dass ein großes Potenzial für einen vom Volk ausgehenden demokratischen Wandel in diesem Land besteht, bei dem seine kraftvolle und aktive Bürgergesellschaft eine zentrale Rolle spielt;